
Beim Kauf von Rindfleisch sollten einige Punkte beachtet werden, damit das Fleisch nach der Zubereitung die typisch zarte und aromatische Konsistenz aufweist. Zunächst sollte beim Kauf auf den Geruch und auf die Farbe des Produktes geachtet werden. So sollte das Fleisch des Rindes frisch riechen. Das Fleisch eines jungen Rindes weist eine gesunde hellrote Farbe auf. Je dunkler das Fleisch in der Verkaufstheke ist, desto älter war das Rind. Nach dem Kauf kann das Rindfleisch zudem auf die Qualität getestet werden, indem es mit einem scharfen Messer eingeschnitten wird. Die entstandene Schnittfläche sollte glänzen und nicht matt und trocken sein. Zudem sollte das Fleisch eine Elastizität aufweisen. So sollte sich beim Eindrücken mit dem Daumen die Druckstelle schnell wieder zurückbilden.
Die Produktangaben
Die Qualität des Fleisches im Handel kann auch anhand der vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung kontrolliert werden. So ist beim Kauf auf die angebrachte Verkehrsbezeichnung zu achten. Diese bezeichnet das jeweilige Fleischstück des Rindes, wie etwa ein Bruststück oder das Filet des Rindes. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf der Verkaufsverpackung angebracht sein. Zudem ist häufig die Angabe der zu lagernden Temperatur auf der Verpackung ersichtlich. Im Gegensatz zu dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei einigen Produkten auch häufig ein Verbrauchsdatum auf der Verpackung angebracht, dieses gibt Aufschluss darüber, bis zu welchem Datum das Fleisch verbraucht werden muss. Anschließend darf dieses auch nicht mehr im Handel verkauft werden. Für eine Rückverfolgung des Rindfleisches ist auf der Verkaufsverpackung zudem auch der Herstellerbetrieb angebracht, sowie eine Loskennzeichnung. Mit Hilfe dieser Loskennzeichnung kann das Rindfleisch bis zu dem Erzeuger des Rindes zurückverfolgt werden. Die Loskennzeichnung befindet sich allerdings nur auf den Rinderprodukten, die länger als drei Monate haltbar sind.
Die Kennzeichnung der Herkunft
Vom Aufzuchtbetrieb an bis hin zu der Ladentheke kann die Herkunft von jedem Rind durch eine Etikettierung zurückverfolgt werden. Diese Rindfleischetikettierung ist für alle Mitgliedsstaaten der EU vorgeschrieben. Diese Etikettierung muss sich dabei auch auf den einzelnen Teilstücken des Rindes befinden. Bei zerlegten Kleinstücken oder bei loser Verkaufsware an der Fleischtheke erfolgt diese Etikettierung über die Verkaufsverpackung. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar an dem Produkt angebracht sein.
Auf dem Etikett befindet sich eine aufgedruckte Referenznummer, der Geburtsort und der Schlachtort des Tieres, die europäische Zulassungsnummer des jeweiligen Schlachtbetriebes und auch das Land in dem das Tier zerlegt wurde mit der dazugehörigen Zulassungsnummer des Betriebes. Die aufgedruckte Referenznummer ist entweder die Kennnummer des einzelnen Rindes oder auch die Kennnummer von einer Gruppe von Tieren eines Aufzuchtbetriebes. Der Geburtsort, der Schlachtort und der Zerlegeort werden als Namensbezeichnung des Landes angegeben, wie ein EU-Land oder eine Drittland, in welchem das Rind zur Mast in einem Betrieb aufgezogen wurde. Mit dem Schlachtort und dem Zerlegeort müssen auch die Zulassungsnummer des jeweiligen Schlachtbetriebes bzw. des Zerlegebetriebes auf dem Etikett aufgedruckt sein. In einigen Fällen verfügt ein Betrieb nicht über diese Zulassungsnummer. Dann wird entweder eine national zulässige Registriernummer oder auch der Name mit der Anschrift des Betriebs auf dem Etikett aufgedruckt sein.
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